Akute Aktualisierungen
Aufgabe der regelmäßigen Aktualisierung der Leitlinie ist es, den Inhalt der Leitlinie fortlaufend der bestmöglichen klinischen Versorgung und Änderungen der Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems anzupassen. Um eine sorgfältige und gewissenhafte Prüfung aller neuer Daten und eine breite Konsensfindung der aus diesen Daten abzuleitenden Empfehlungen zu ermöglichen, bleiben vorzeitige akute Aktualisierungen der Leitlinie auf besonders begründete Situationen beschränkt. Die Arbeitsgruppe hat hierfür folgende Kriterien definiert:
Eine akute Aktualisierung erfolgt:
1) Im Falle des Entstehens ethisch gravierender Probleme bei der Anwendung der bisherigen Leitlinie. In diesen Fall wird eine außerordentliche Sitzung der Arbeitsgruppe einberufen, die über das weitere Vorgehen entscheidet.
2) Bei Rücknahme der Zulassung für ein Therapeutikum. In diesem Fall wird auf dieser Seite der Leitlinien-Homepage eine unkommentierte Mitteilung veröffentlicht. Dies geschieht separat für Zulassungen aller in der Leitlinienkommission vertretenden Länder (Schweiz, Österreich, Deutschland).
3) Bei Einschränkung der Zulassung für ein Therapeutikum. Auch in diesem Fall wird auf dieser Seite eine unkommentierte Mitteilung veröffentlicht. Dies geschieht separat für Zulassungen aller in der Leitlinienkommission vertretenden Länder (Schweiz, Österreich, Deutschland).
4) Bei allen sonstigen Änderungen erfolgt keine akute Aktualisierung. Alle akuten Aktualisierungen werden auf dieser Seite der Leitlinienhomepage veröffentlicht.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt keine außerplanmäßige Aktualisierung vor.
