Rezertifizierung Osteologin DVO / Osteologe DVO

Laut Fortbildungsordnung sind zum Erhalt des Zertifikats Osteologin DVO / Osteologe DVO innerhalb eines 5-jährigen Zeitraumes nach Erwerb der Zertifizierung 40 Rezertifizierungs-Punkte nachzuweisen.

Diese Checkliste fasst die in der Weiterbildungsordnung des DVO fixierten Bestimmungen für die Rezertifizierung als Osteologin DVO / Osteologe DVO zusammen und dient als praktische Anleitung zur Zusammenstellung der Antragsunterlagen.

Für Ihre Dokumentation können Sie Ihre erreichten Punkte in diese Tabelle eintragen.

Falls Ihnen noch Punkte fehlen sollten, finden Sie hier das aktuelle Kursangebot der OSTAK und der OsteoOnlineAcademy.

Bitte beachten Sie, dass zu viel gesammelte Punkte nicht in die nächste Rezertifizierungsstaffel übertragbar sind.

 

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen zur Rezertifizierung als Osteologin DVO / Osteologe DVO zusammen mit dieser Erklärung im Online Tool hoch. Falls Sie die Unterlagen auf dem Postweg, per Fax oder per Mail einreichen, verwenden Sie bitte dieses Formular

CAVE: Alle eingereichten Antragsunterlagen verbleiben aus Gründen der Dokumentation im DVO-Büro und werden nach erfolgter Rezertifizierung nicht archiviert.

 

 

 

 

 

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